Weitere Entscheidung unten: KG, 19.09.2000

Rechtsprechung
   BayObLG, 05.10.2000 - 4Z BR 16/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7155
BayObLG, 05.10.2000 - 4Z BR 16/00 (https://dejure.org/2000,7155)
BayObLG, Entscheidung vom 05.10.2000 - 4Z BR 16/00 (https://dejure.org/2000,7155)
BayObLG, Entscheidung vom 05. Oktober 2000 - 4Z BR 16/00 (https://dejure.org/2000,7155)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige weitere Beschwerde; Völlig mittelloser Schuldner; Verbraucherinsolvenzverfahren; Restschuldbefreiung; Die Verfahrenskosten deckende Masse; Ausreichender Geldbetragsvorschuss; Prozesskostenhilfe

  • Judicialis

    InsO § 7; ; InsO § 26 Abs. 1; ; InsO § 304 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 7, § 26 Abs. 1, § 304 Abs. 1
    Verbraucherinsolvenzverfahren bei völlig mittellosen Schuldnern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2001, 36
  • InVo 2001, 51
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 23.02.2000 - 2 W 21/00

    Anwendungsbereich des § 26 InsO im Verbraucherinsolvenzverfahren

    Auszug aus BayObLG, 05.10.2000 - 4Z BR 16/00
    Auch in dem von völlig mittellosen Schuldnern eingeleiteten Verbraucherinsolvenzverfahren ist § 26 Abs. 1 InsO anwendbar mit der Folge, dass diesen Schuldnern der Zugang zur Restschuldbefreiung verschlossen bleibt, wenn keine die Verfahrenskosten deckende Masse vorhanden ist und auch sonst niemand einen ausreichenden Geldbetrag vorschießt (im Anschluß an OLG Köln ZIP 2000, 548).

    Die Nachprüfung der angefochtenen Entscheidung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung ist nicht geboten, da die Frage der Anwendbarkeit des § 26 Abs. 1 InsO im Verfahren der Verbraucherinsolvenz bei völlig mittellosen Schuldnern bereits obergerichtlich bejaht worden ist (OLG Köln ZIP 2000, 548) und sich der Senat der ausführlich begründeten Entscheidung des OLG Köln schon im Beschluss vom 24.5.2000 (BayObLGZ 2000 Nr. 30 = NZI 2000, 434) angeschlossen hat.

  • BGH, 16.03.2000 - IX ZB 2/00

    Anfechtung einer im Insolvenzverfahren ergangenen Prozeßkostenhilfeentscheidung

    Auszug aus BayObLG, 05.10.2000 - 4Z BR 16/00
    Über Fragen der Prozesskostenhilfe hat das Rechtsbeschwerdegericht im Verfahren nach § 7 InsO nicht zu befinden (im Anschluß an BGH NJW 2000, 1869).
  • BayObLG, 24.05.2000 - 4Z BR 11/00

    Aufhebung einer Entscheidung wegen fehlender Sachverhaltsdarstellung

    Auszug aus BayObLG, 05.10.2000 - 4Z BR 16/00
    Die Nachprüfung der angefochtenen Entscheidung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung ist nicht geboten, da die Frage der Anwendbarkeit des § 26 Abs. 1 InsO im Verfahren der Verbraucherinsolvenz bei völlig mittellosen Schuldnern bereits obergerichtlich bejaht worden ist (OLG Köln ZIP 2000, 548) und sich der Senat der ausführlich begründeten Entscheidung des OLG Köln schon im Beschluss vom 24.5.2000 (BayObLGZ 2000 Nr. 30 = NZI 2000, 434) angeschlossen hat.
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Rechtsprechung
   KG, 19.09.2000 - 7 U 1590/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,20596
KG, 19.09.2000 - 7 U 1590/00 (https://dejure.org/2000,20596)
KG, Entscheidung vom 19.09.2000 - 7 U 1590/00 (https://dejure.org/2000,20596)
KG, Entscheidung vom 19. September 2000 - 7 U 1590/00 (https://dejure.org/2000,20596)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen der Anfechtung einer Rechtshandlung

  • kanzlei-doehmer.de (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZI 2000, 537
  • NZI 2001, 46
  • InVo 2001, 51
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

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